Wer gehört zu den Berechtigten?

Berechtigte sind Personen, aus Stadt und Landkreis Dachau,
die nachgewiesen haben, dass sie

  • in einer finanziellen Notlage sind
  • Sozial- und/oder Arbeitslosenhilfe erhalten
  • oder nur eine kleine Rente beziehen

Die Einkommensverhältnisse werden beim Bayerischen Roten Kreuz anhand eingereichter Unterlagen geprüft. Anschließend wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, worauf der Name sowie die Anzahl der berechtigten Erwachsenen und Kinder vermerkt sind. Die persönliche Situation wird regelmäßig erneut überprüft. Der Berechtigungsschein muss vor dem Empfang der Ware vorgelegt werden. Entsprechend der angegebenen Personen werden Lebensmittel ausgegeben.
Die Ausgabe erfolgt derzeit wöchentlich mittwochs zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr.

Pro Person wird ein symbolischer Betrag von 1 € erhoben.

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