Wie jedes Jahr erwartet das Dachauer BRK-Museum im Rotkreuzhaus neben der üblichen Rotkreuz- Ausstellung die Besucher mit neu aufbereiteten Aspekten zur Geschichte des Roten Kreuzes. Von Samstag, 16. November, bis einschließlich Sonntag, 24. November, sind die beiden Sonderausstellungen „70 Jahre Genfer Rotkreuz-Abkommen - die Entstehung der vier Abkommen von 1864 bis 1949“ sowie „60 Jahre - Unsere Dienst- und Einsatzkleidung im Roten Kreuz“ zu sehen. Die ehrenamtlichen Kuratoren Ernst Hübl und Gerhard Osterrieder haben sich wieder alle Mühe gegeben, um informative Einblicke zu schaffen. „Das Genfer Abkommen ist in aller Munde, aber so richtig weiß niemand, worum es dabei eigentlich geht“, begründet Ernst Hübl die Themenwahl.
Das Genfer Abkommen ist auf die Gründung des Roten Kreuzes zurückzuführen. Der Schweizer Kaufmann Henry Dunant entwickelte im Juni 1859 aufgrund schockierender Erlebnisse nach der Schlacht von Solferino die Idee des Roten Kreuzes. Indirekt war damit auch die Idee zu einem Humanitären Völkerrecht geboren. Henry Dunant organisierte für die Tausenden Verletzten in der Schlacht von Solferino rasche Hilfe – und zwar unabhängig von ihrer Nationalität und ihrer Religionszugehörigkeit. Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, und das Humanitäre Völkerrecht gründen auf den Erfahrungen und Bemühungen von Henry Dunant.
Das 1. Genfer Abkommen wurde am 22. August 1864 als erster völkerrechtlicher Vertrag verabschiedet. Es hat den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand. Im Fall eines Krieges oder eines internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konfliktes gibt es die Regeln vor für den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen.
In den folgenden 150 Jahren wurde das Recht wegen sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst – insgesamt entstanden nach Überarbeitungen und Neufassungen vier Genfer Abkommen, die am 12. August 1949 verabschiedet wurden. „Es hat 85 Jahre gedauert bis in der vierten Fassung von 1949 auch die Zivilbevölkerung eingeschlossen wurde“, berichtet Ernst Hübl. Im Jahr 1977 wurden zwei Zusatzprotokolle verabschiedet und 2005 mit einem dritten Zusatzprotokoll ein zusätzliches Schutzzeichen - der „Rote Kristall“ - zum bereits bestehenden Roten Kreuz und dem Roten Halbmond eingeführt. Derzeit sind 196 Länder den vier Genfer Abkommen vom August 1949 beigetreten.
Den zweiten Schwerpunkt der Ausstellung bildet ein Überblick über die Dienst- und Einsatzkleidung des Roten Kreuzes. Ernst Hübl und Gerhard Osterrieder präsentieren aus dem Fundus des Kreisverbandes auf Puppen und Kleiderständern historische Uniformen. Auch vor diesem Bereich hat die Mode bei allen Sicherheitsvorschriften nicht Halt gemacht. Waren nach dem Zweiten Weltkrieg, aber auch schon früher, für alle männlichen Rotkreuzler schwere Walkstoff-Anzüge mit Mütze in schmutzfestem Grau üblich - die Frauen trugen ihre Schwesterntracht mit Haube - wurden in den 1970er Jahren die Stoffqualitäten leichter und die Schnitte figurfreundlicher. In dieser Zeit etablierte sich auch eine neue Dienstbekleidungsordnung für alle Bereitschaften. In den Fachdiensten wurde der graue Einsatzanzug mit Anorak vorschriftsmäßig. Um 1990 führte man die blaue Dienstkleidung mit grauer Hose beziehungsweise grauem Rock und blauem Sakko ein. Seitdem änderte sich bei allen Einsatzkräften und im Rettungsdienst im Laufe der Jahre mehrmals die Einsatzkleidung durch neue Materialien und Sicherheitsmerkmale wie leuchtrote Farben und bei Dunkelheit gut sichtbare Sicherheitsstreifen.
Ernst Hübl und Gerhard Osterrieder sind zu den Öffnungszeiten im Museum anwesend. Sie werden ihre alte Dienstkleidung aus den Siebzigerjahren tragen.
Die Ausstellung im Rotkreuz-Haus, Rotkreuzplatz 3-4, ist vom Samstag, 16. November bis einschließlich Sonntag, 24. November zu sehen. Die Eröffnung findet am 16. November um 14 Uhr parallel zur Vernissage der Freien Malgruppe statt. Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag von 10 Uhr bis 17.30 Uhr. Montag bis Freitag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr.