Im BRK-Kreisverband hielt Landrat Stefan Löwl vor rund 50 interessierten Rotkreuz-Mitgliedern, unter ihnen auch einige aus Nachbarkreisverbänden, ein Referat über das Humanitäre Völkerrecht und die Genfer Konventionen.
Landrat Löwl sprach in seiner Funktion als Konventionsbeauftragter des BRK-Kreisverbandes Dachau. Dass weltweit rund 20 Kriege und mehrere hundert Konflikte herrschen, war nur ein Anlass für den Vortrag. Er knüpfte auch an den Besuch von BRK-Mitgliedern in Solferino am Gardasee an, wohin sich im Mai eine Delegation auf die historischen Wurzeln des Roten Kreuzes begeben hatte.
Der Schweizer Kaufmann Henri Dunant hatte im Juni 1859 aufgrund schockierender Erlebnisse nach der Schlacht von Solferino die Idee des Roten Kreuzes geboren. Für die Tausenden von Verletzten organisierte Dunan spontan und unabhängig von ihrer Nationalität und ihrer Religionszugehörigkeit Hilfe.
Die Genfer Konventionen und das Humanitäre Völkerrecht gründen auf den Erfahrungen und Bemühungen von Henri Dunant. Sie sind der Grundsatz des Roten Kreuzes. Landrat Löwl erläuterte die Historie des ersten Genfer Abkommens, das am 22. August 1864 als erster völkerrechtlicher Vertrag verabschiedet wurde. Es hat den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand. Im Fall eines Krieges oder eines internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikts gibt es die Regeln für den Schutz von Personen vor, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen.
In den folgenden 150 Jahren wurde das Recht wegen sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst. Stefan Löwl stellte die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977 vor. Sie wurden von 196 Staaten bis 2018 ratifiziert und sind das Kernstück des Humanitären Völkerrechts. In Kriegszeiten gelten die Regeln auch für Zivilpersonen. An anschaulichen Beispielen, unter anderem von Kriegsgefangenen und Schiffbrüchigen, erläuterte Stefan Löwl seine Grundprinzipien. „Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit sie die Teilnahme bewaffneter Konflikte im Ernstfall kennen und umsetzen können“, betonte der Referent.
Abschließend unterzogen sich die Teilnehmer einem Test über die vorgetragenen Inhalte. In der anschließenden Diskussion lag der Schwerpunkt auf der Botschaft, dass die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung weiterhin weltweit danach streben müsse, um die zukünftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Genfer Abkommen mit allen Möglichkeiten zu unterstützen und zu stärken. „Wir haben uns dazu verpflichtet, den Opfern von Kriegen beizustehen und zu Recht und Schutz zu verhelfen“, so Löwl.